Es gibt drei Arten der Förderung.
1. Prämiengutschein
2. Bildungsscheck für Unternehmen
3. Bildungsscheck Privat
Welche Förderung für Sie in Frage kommt, möchten wir Ihnen auf dieser Seite darstellen.
Über den Bildungscheck und die Bildungsprämie (Prämiengutschein) können u.a. folgende Schulungen gefördert werden:
Kursbezeichnung:
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Schulungskosten, maximal jedoch 500,00 Euro
Förderung Privatperson
Ob Ihnen ein Prämiengutschein oder Bildungsscheck zusteht, hängt von Ihrem zu versteuerten Jahreseinkommen ab. Pro laufendes Kalenderjahr kann man nur einen
Bildungsscheck oder Prämiengutschein erhalten.
Hinweis: Der Bildungsscheck und Prämiengutschein muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung eingelöst werden.
Welche Förderung für sie zutrifft, können Sie an folgender Auflistung entnehmen:
Prämiengutschein
Zu versteuerndes Jahreseinkommen Einzelperson
bis max. 20.000 Euro
Zu versteuerndes Jahreseinkommen gemeinsame Veranlagung bis max. 40.000
Euro
Bildungsscheck für Privatpersonen
Zu versteuerndes Jahreseinkommen Einzelperson mehr als 20.000 Euro
- nicht mehr als 40.000 Euro
Zu versteuerndes Jahreseinkommen gemeinsame Veranlagung
mehr als 40.000 Euro - nicht mehr als 80.000 Euro
Als Nachweis müssen Sie bei der IHK bzw. der Beratungsstelle einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid
vorlegen. Sollte noch kein Bescheid vorliegen, müssen die letzten 3 Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden. Bitte vorab mit der IHK absprechen.
Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
WICHTIG
Bitte beachten Sie die o.g. Kursbezeichnungen bei Beantragung des Prämiengutscheines oder Bildungsschecks. Eine ungenaue Bezeichnung kann zur Ablehnung der Förderung
führen.
Bildungsscheck für Unternehmen
Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit Mitarbeiter über den Bildungsscheck für Unternehmen zu fördern.
Im laufenden Kalenderjahr kann jedes Unternehmen max. 10 Bildungsschecks erhalten.
Jeder Mitarbeiter kann nur 1 Bildungsscheck pro Jahr einlösen.
Voraussetzung:
Zur Überprüfung kann die Behörde z.B. den Jahresabschluss (nicht älter als 3 Jahre) anfordern.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme der angestrebten Schulung.
Benötigte Unterlagen zur Beantragung des Bildungsscheck:
So funktioniert
es:
Abrechnung der Förderung:
Ansprechpartner:
Niederrheinische Industrie- und
Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve
Zweigstelle Kleve
Boschstr. 16
47533 Kleve
Herr Berthold ten
Brink 02821 – 97699 151
Herr
Schnapka
02821 – 97699 156