Es gibt zwei Arten der Förderung.

2. Bildungsscheck für Unternehmen

3. Bildungsscheck Privat

 

Welche Förderung für Sie in Frage kommt, möchten wir Ihnen auf dieser Seite darstellen.

 


Über den Bildungscheck und die Bildungsprämie (Prämiengutschein) können u.a. folgende Schulungen gefördert werden:

Kursbezeichnung:

  • Weiterbildung nach BKrFQG (5 Module nach BKrFQG)
  • Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG
  • ADR Gefahrgutfahrerschulung (genaue Bezeichnung)
  • Gabelstaplerschulung nach DGVU
  • Baumaschinenschein
  • Sach- und Fachkundeschulung Verkehrsleiter-Vorbereitungskurs
  • Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum Berufskraftfahrer

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Schulungskosten, maximal jedoch 500,00 Euro

 

Förderung Privatperson
Ob Ihnen ein  Bildungsscheck zusteht, hängt von Ihrem zu versteuerten Jahreseinkommen ab. Pro laufendes Kalenderjahr kann man nur einen Bildungsscheck erhalten.

Hinweis: Der Bildungsscheck  muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung eingelöst werden.


Welche Förderung für sie zutrifft, können Sie an folgender Auflistung entnehmen:

 

Bildungsscheck für Privatpersonen
Zu versteuerndes Jahreseinkommen Einzelperson                                     nicht mehr als 40.000 Euro
Zu versteuerndes Jahreseinkommen gemeinsame Veranlagung                nicht mehr als 80.000 Euro


Als Nachweis müssen Sie bei der IHK bzw. der Beratungsstelle einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid vorlegen. Sollte noch kein Bescheid vorliegen, müssen die letzten 3 Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden. Bitte vorab mit der VHS absprechen.
Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

WICHTIG
Bitte beachten Sie die o.g. Kursbezeichnungen bei Beantragung des  Bildungsschecks. Eine ungenaue Bezeichnung kann zur Ablehnung der Förderung führen.

 

Bildungsscheck für Unternehmen

Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit Mitarbeiter über den Bildungsscheck für Unternehmen zu fördern.

Im laufenden Kalenderjahr kann jedes Unternehmen max. 10 Bildungsschecks erhalten.
Jeder Mitarbeiter kann nur 1 Bildungsscheck pro Jahr einlösen.

Voraussetzung:

  • Das Unternehmen ist keine Gemeinde, Kreis, kreisfreie Stadt oder eine Landesbehörde
  • Der Sitz des Unternehmens muss sich in NRW befinden
  • Keine Doppelförderung für eine Maßnahme möglich
  •  Weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)

        Zur Überprüfung kann die Behörde z.B. den Jahresabschluss (nicht älter als 3 Jahre) anfordern.

        Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme der angestrebten Schulung.


Benötigte Unterlagen zur Beantragung des Bildungsscheck:

  • Formular „Datenschutzrechtliche Hinweise und Erklärung zum Bildungsscheck NRW“ Dieses Formular muss für jeden Mitarbeiter der einen Bildungsscheck erhalten soll, ausgefüllt werden.
  • Betriebsnummer
  • 3 Angebote zur gewünschten Maßnahme

So funktioniert es:

  • Abklärung, welche Förderung für Sie in Frage kommt
  • Anruf bei der Beratungsstelle zur Terminvereinbarung
    Weitere Beratungsstellen finden Sie im Internet unter:
    https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche
  • Sagen Sie klar, welche Art der Förderung Sie benötigen.
    Bildungsscheck Privat oder Bildungsscheck für Unternehmen
  • Der Mitarbeiter wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen müssen.
  • Bitte beachten Sie die Kursbezeichnung.
  • Die Gutscheine müssen in der Beratungsstelle abgeholt werden.
  • WICHTIG: Der Bildungsscheck  muss spätestens 1 Tag vor Kursbeginn abgeholt werden.

Abrechnung der Förderung:

  • Bildungsscheck  bei der KAS GmbH einreichen
  • Zeitnahe Termine vereinbaren
  • 50% der Schulungskosten werden direkt von der Rechnung abgezogen
  • Erst nach Ausgleich der Rechnung können wir die restlichen 50% einreichen. Wir bitten daher um den zeitnahen Ausgleich
    unserer Rechnung.