Über den Bildungscheck können u.a. folgende Schulungen gefördert werden:

Kursbezeichnung:

  • Weiterbildung nach BKrFQG (5 Module nach BKrFQG)
  • Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG
  • ADR Gefahrgutfahrerschulung (genaue Bezeichnung)
  • Gabelstaplerschulung nach DGVU
  • Baumaschinenschein
  • Sach- und Fachkundeschulung Verkehrsleiter-Vorbereitungskurs
  • Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum Berufskraftfahrer

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Schulungskosten, maximal jedoch 500,00 Euro

 

Förderung Privatperson
Ob Ihnen ein  Bildungsscheck zusteht, hängt von Ihrem zu versteuerten Jahreseinkommen ab. Pro laufendes Kalenderjahr kann man nur einen Bildungsscheck erhalten.

Hinweis: Der Bildungsscheck  muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung eingelöst werden.


Welche Förderung für sie zutrifft, können Sie an folgender Auflistung entnehmen:

 

Bildungsscheck für Privatpersonen
Zu versteuerndes Jahreseinkommen Einzelperson                                     nicht mehr als 40.000 Euro
Zu versteuerndes Jahreseinkommen gemeinsame Veranlagung                nicht mehr als 80.000 Euro


Als Nachweis müssen Sie bei der IHK bzw. der Beratungsstelle einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid vorlegen. Sollte noch kein Bescheid vorliegen, müssen die letzten 3 Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden. Bitte vorab mit der VHS absprechen.
Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

WICHTIG
Bitte beachten Sie die o.g. Kursbezeichnungen bei Beantragung des  Bildungsschecks. Eine ungenaue Bezeichnung kann zur Ablehnung der Förderung führen.