Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Fahrschulen zur Ausbildung der
Fahrerlaubnisklasse D/CE oder Fahrpraxistraining.
Eine private Nutzung
ist nicht möglich!
Klasse D/DE
Die Preise gelten für Bus + Anhänger und sind zuzüglich MwSt.
Inkl. Vollkaskoversicherung mit 2.000 € SB und KFZ Steuer.
Ohne Überfügung und Kraftstoffkosten.
Abholung in Kleve
Preise und Verfügbarkeit auf Anfrage.
§1 Nutzung:
Der Vermieter stellt dem Mieter das o.g. Fahrschulfahrzeug ausschließlich zum Zwecke der Ausbildung von Fahrschülern und Prüfungsfahrten zur Verfügung. Der Mietgegenstand wird vom Zeitpunkt der
Übergabe bis zur Rückgabe zur Nutzung überlassen. Alle Fahrten außerhalb der Fahrausbildung
sind nicht zulässig, da kein Versicherungsschutz besteht. Die Nutzung ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestattet. Für Folgen aus fahrlässiger Handhabung haftet der Mieter.
§2 Übergabe:
Die Übergabe erfolgt mittels eines Übergabeprotokolls auf dem eventuelle Vorschäden sowie fehlende Ausrüstungsgegenstände festgehalten werden. Bei Rückgabe des Fahrzeuges wird erneut eine Abnahme
durchgeführt. Der Mietgegenstand ist in gereinigtem Zustand abzugeben.
§3 Reparaturen:
Reparaturen trägt der Mieter, sofern er sie verschuldet hat. Ansonsten trägt der Vermieter die Reparaturkosten. Reparaturen sind zuerst mit dem Vermieter abzusprechen. Sollte die Anmietung 4
Wochen überschreiten hat der Mieter die Untersuchungen nach § 29 StVO durchführen zu lassen. Kosten hierfür trägt der Vermieter. Weiterhin ist täglich eine Kontrolle von Wasser und Ölstand
durchzuführen.
Der Mieter muss unverzüglich den Vermieter informieren, sofern er irgendwelche Schäden bzw. Unregelmäßigkeiten am Fahrzeug feststellt. Sollte das Fahrzeug ohne Reinigung zurück gegeben werden,
stellt der Vermieter dem Mieter 125,00 € zzgl. 19% MwSt. in Rechnung.
§4 Kraftstoff:
Kraftstoff geht zu Lasten des Mieters.
Er übernimmt das Fahrzeug vollgetankt und gibt es vollgetankt wieder zurück. Tanken von Biodiesel ist nicht gestattet.
§5
Versicherung:
Es besteht eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung, so wie eine Vollkasko mit 2.000,00€
SB. Im Falle einer Inanspruchnahme der Versicherung durch einen Schadenfall wird eine Zahlung von 1.500,00 € zum Ausgleich des entstehenden Prämienanteils fällig. Weiterhin wird eine
Fremdfahrzeugversicherung vorausgesetzt.
§6 Unfälle:
Der Mieter ist verpflichtet, bei Unfällen dem Vermieter, der Versicherung, und der Polizei alle Auskunft zu geben, die zur Klärung erforderlich sind. Bei Unfällen ist der Vermieter und die
Polizei unverzüglich zu benachrichtigen. Zeugen und Beweismittel sind zu sichern. Dritten gegenüber kann kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden.
§7 Ausfall:
Bei Ausfall haftet der Vermieter nicht.
Bei Rücktritt von einem Verbindlich reservierten Fahrzeug durch den Mieter sind folgende Entschädigungen zu zahlen, fall der Vermieter keinen gleichwertigen Ersatz finden kann:
§9 Gültigkeit/Verbindlichkeit:
Der Vertrag hat zwischen den Vertragspartnern generelle Gültigkeit und gilt als verbindlich, wenn das Fahrzeug reserviert ist. Sollten einer oder mehrere Paragraphen nichtig sein, bleiben die
anderen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt diejenige Bestimmung, die der Gewollten am Nächsten liegt.
§10 Besichtigung:
Der Vermieter hat das Recht, das Fahrzeug jederzeit zu besichtigen und zu begutachten oder besichtigen zu lassen.
§11 Kündigung:
Der Vertrag kann jederzeit nach einer durchgeführten Anmietung gekündigt werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile
47533 Kleve.
§12 Kaution:
Bei Anmietung ist eine Kaution i.H.v. 1000,00€ zu leisten. Spätestens 3 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung sind 50% des Mietpreises fällig. Der Restbetrag ist bei Zustellung in bar oder per
Scheck zu bezahlen. Alternativ besteht die Möglichkeit den Betrag vorab zu überweisen.